Die Anmeldung an unserem Beruflichen Schulzentrum unterscheidet sich je nach Schulart und Bildungsgang
Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt grundsätzlich durch den Ausbildungsbetrieb, bei dem Sie bzw. Ihr Kind einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Bei der Berufsschule ist unser BSZ der Kooperationspartner Ihres Ausbildungsbetriebs im Rahmen der dualen Ausbildung für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses (2, 3 oder 3,5 Jahre).
Anmeldeunterlagen:
• Anmeldeformular
• Eintragungsbestätigung des Berufsausbildungsverhältnisses (IHK/HWK)
• Kopie Ausbildungsvertrag
• beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses oder soweit dieses noch nicht vorliegt, eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
• 2 Passbilder (max. 4 cm x 5 cm)
Hinweis 1: Die Ausbildung findet durchgängig im Blockmodell statt. Sollten Sie für die Zeiträume der Berufsschule eine auswärtige Unterbringung in Pirna benötigen, lesen Sie bitte hier weiter.
Hinweis 2: Bestehen aus Sicht des Auszubildenden (bzw. seiner Sorgeberechtigten) oder des Ausbildungsbetriebs sozial, verkehrstechnisch und betrieblich begründete Notwendigkeiten einer Ausnahme zum Einzugsbereich eines Fachklassenstandortes, d. h. des Besuchs der Berufsschule in Pirna statt an einem anderen Ort, lesen Sie bitte hier weiter.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) | Berufsvorbereitungsjahr ein- oder zweijährig (BVJ) | Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten | Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB))
Bewerbungen für das Berufsgrundbildungsjahr oder das Berufsvorbereitungsjahr (ein- und zweijährig): der Antrag zur Aufnahme ist bis spätestens 31. März an unser Berufliches Schulzentrum zu stellen.
Anmeldeunterlagen Berufsgrundbildungsjahr:
Anmeldeunterlagen Berufsvorbereitungsjahr (ein- und zweijährig):
Die Anmeldung in Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen erfolgt über die Maßnahmeträger.
Die Anmeldung von Migranten in Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten erfolgt über das Landesamt für Schule und Bildung
(Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in)
(Staatlich anerkannte/r Erzieher/in)
Die Fachoberschule ist ein vollzeitschulischer studienqualifizierender Bildungsgang. Der Antrag zur Aufnahme ist bis spätestens 31. März des Aufnahmejahres an unser Berufliches Schulzentrum zu stellen.
Nach dem 31. März (und bis zum Beginn des neuen Schuljahres) werden zwar Bewerbungen entgegengenommen – können aber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Unabhängig davon können jederzeit Beratungen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des BSZ vereinbart werden.
Das Berufliche Gymnasium ist ein vollzeitschulischer studienqualifizierender Bildungsgang. Der Antrag zur Aufnahme ist bis spätestens 31. März des Aufnahmejahres an unser Berufliches Schulzentrum zu stellen.
Nach dem 31. März (und bis zum Beginn des neuen Schuljahres) werden zwar Bewerbungen entgegengenommen – können aber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Unabhängig davon können jederzeit Beratungen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des BSZ vereinbart werden.
Unterbringungsmöglichkeiten in Pirna (Stand: 4. Juni 2024)
Benötigen Sie für die Dauer der Ausbildung an unserem BSZ dauerhaft oder in bestimmten Zeiträumen (Blockunterricht in der Berufsschule) eine Unterkunft, so möchten wir Sie dabei unterstützen. Grundsätzlich sind Sie für Ihre Unterbringung jedoch selbst verantwortlich.
Derzeit sind unter anderem folgende Unterbringungsmöglichkeiten in und um Pirna verfügbar:
Unterbringung für Auszubildende und Schüler
Bitte geben Sie immer konkret die Zeiträume an, für die Sie eine Unterbringungsmöglichkeit wünschen. Orientieren können Sie sich dabei an unserem Blockplan.
Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung vom 27. Juli 2018 (nur Berufsschule)
Die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung regelt, dass Schülern mit Hauptwohnsitz in ihrem jeweiligen Gebiet auf Antrag Zuschüsse zu erhöhten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die ihnen dadurch entstehen, dass sie einen weiteren Wohnsitz unterhalten müssen, um ordnungsgemäß am Schulunterricht teilnehmen zu können. Die außerhäusliche Unterbringung ist notwendig, wenn die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mindestens 180 Minuten und bei Schülern mit Behinderung mindestens 130 Minuten betragen würde.
Sie müssen in unserem Fall in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und eine Schule laut Fachklassenliste/Teilschulnetzplan des Sächsischen Staatsministerium für Kultur (SMK) besuchen. Es wird ein Betrag von mindestens 16 Euro pro Anreise- und Unterrichtstag sowie für unterrichtsfreie Tage und für Abreisetage gewährt, wenn die außerhäusliche Unterbringung an diesen Tagen auf Grund unzumutbarer Verkehrsverbindungen notwendig ist.
Die Verordnung finden Sie hier
Zur Reduzierung der Fahrtkosten besteht überdies die Möglichkeit, ein das Deutschland-Ticket zu erwerben.
Informationsblätter des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Stand: 30. Mai 2023)
Antragstellung
Der Antrag ist nach Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres vorzulegen, bei dem Landratsamt des Landkreises bzw. bei der Stadtverwaltung der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet sich der Hauptwohnsitz des Berufsschülers/der Berufsschülerin befindet.
Alle Anträge, Merkblätter und Informationen finden Sie unter
Ausnahmegenehmigungen (nur Berufsschule)
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) regelt mit dem Teilschulnetzplan berufsbildende Schulen vom 27. Mai 2021 und der jährlich aktualisierten Fachklassenliste die Einzugsbereiche der beruflichen Erstausbildung. Entsprechend erfolgen die Anmeldungen zur Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb.
Mit dem Erlass über die Genehmigung einer Ausnahme zum Einzugsbereich eines Fachklassenstandortes vom 4. Juni 2021 ermöglicht das SMK jedoch in konkreten Fällen Ausnahmen, wenn der folgende wichtige Grund des Auszubildenden oder seines Ausbildungsbetriebes vorliegt:
Der Antrag ist durch
unter Verwendung des nachfolgenden Formblattes bei der Wunschschule einzureichen. Sollten die o. g. Ausnahmekriterien vorliegen und Sie die Ausbildung am BSZ "Friedrich Siemens" Pirna wünschen, so stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie (per Post) an:
Berufliches Schulzentrum „Friedrich Siemens“ Pirna
Pillnitzer Str. 13a
01796 Pirna
Tel. 03501 5311-10 Fax 03501 5311-76
E-Mail: post@bszpirna.de
BSZ "Friedrich Siemens" Pirna
Pillnitzer Straße 13a
01796 Pirna
Tel: 03501 - 5311-10
Fax: 03501 - 5311-76
post: post@bszpirna.de